Thüringer Weiterbildungsscheck
Mit dem "Thüringer Weiterbildungsscheck" unterstützt das Wirtschaftsministerium des Landes die berufliche Qualifizierung von ArbeitnehmerInnen. Mit ihm kann sich ein Beschäftigter individuell und unabhängig von seinem Unternehmen weiterbilden. Da es sich hier um eine Landesförderung handelt, muß das Unternehmen des Beschäftigten jedoch in Thüringen ansässig sein. Die Förderung ist auf 1.000 Euro pro Jahr begrenzt. Anträge auf die Weiterbildungsförderung nimmt die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) entgegen.
Der Weiterbildungsscheck setzt dort an, wo die Bildungsprämie des Bundes aufhört, nämlich bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro bei allein Veranlagten und zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten.
Auf der Website der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Thüringer Weiterbildungsscheck. Hier finden Sie Informationen und können sich die Weiterbildungsrichtlinie, Antragsformulare und begleitende Unterlagen ansehen bzw. herunterladen.