Thüringer Weiterbildungsscheck

Mit einem »Thüringer Weiterbildungsscheck« unterstützt das Wirtschaftsministerium des Landes ab sofort die berufliche Qualifizierung der Thüringer ArbeitnehmerInnen. Anders als bisher kann sich ein Beschäftigter mit dem Scheck individuell und unabhängig von seinem Unternehmen weiterbilden. Die Förderung ist auf 500 Euro pro Jahr begrenzt. Anträge auf die Weiterbildungsförderung nimmt ab sofort die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) entgegen.

 Der Weiterbildungsscheck setzt dort an, wo die Bildungsprämie des Bundes aufhört, nämlich bei einem Brutto-Jahreseinkommen ab 25.600 bei Allein- und 51.200 Euro bei Zusammenveranlagten; die Obergrenzen liegen bei 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro.

»Wir schließen mit dem Weiterbildungsscheck also die Lücke im mittleren Einkommensbereich, der ebenfalls einen hohen Qualifizierungsbedarf aufweist, aber oft nicht über die Mittel verfügt, um in Weiterbildung zu investieren«, so der Thüringer Wirtschaftsminister Matthias Machnig.

 

Eine Kurzbeschreibung zum Thüringer Weiterbildungsscheck erhalten Sie hier: www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/AllgWeiterbildung/Thueringen_wb-scheck.pdf

 Auf der Website der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (www.gfaw-thueringen.de) erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Thüringer Weiterbildungsscheck. Geben Sie hier als Suchbegriff „Weiterbildungsscheck“ ein. Sie werden dann auf die Seite weitergeleitet, auf welcher Sie sich die Weiterbildungsrichtlinie, Antworten auf häufig gestellte Fragen und das Antragsformular anschauen bzw. herunterladen können.

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