Bildungsprämie

Die erste Förderphase des Programms „Bildungsprämie“ ist am 30.11.2011 zu Ende gegangen. Während dieser Zeit sind auch viele Erwerbstätige unseres Landkreises in den Genuss der staatlichen Förderung in Form der Bildungsprämie gekommen.

Auf Grund des großen Erfolgs dieses Projektes wird es durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) um 2 Jahre verlängert - die "Bildungsprämie" wird es also auch weiterhin geben!

Die VHS Altenburger Land ist auch in der Förderperiode 2012/13 Beratungsstelle

   für die Bildungsprämie !

Bei Bedarf können Sie einen Beratungstermin unter der Telefonnummer 03447 499096 vereinbaren.

Die Richtlinie für die neue Förderperiode enthält einige Neuerungen. So können Sie z.B. auch den Prämiengutschein für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen erhalten, für welche Sie bereits angemeldet sind. Die Maßnahme darf nur noch nicht begonnen haben und die Rechnung dafür noch nicht gestellt sein.

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer der zugelassenen Beratungsstellen. Derzeit befindet sich die Beratungslandschaft für die zweite Förderphase der Bildungsprämie im Aufbau. Sobald die Beratungsstellen aktiv sind, erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800 2623000 Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Vereinbaren Sie bei Ihrer Beratungsstelle einen Termin. Die Beraterin bzw. der Berater überprüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen Sie mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämiengutschein.

Bei einem Weiterbildungsanbieter lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihre Weiterbildungsmaßnahme - etwa einen Englischkurs, einen Computer- oder Technikkurs - ein und sparen so bis zu 50 Prozent der Kosten.

 Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Prämiengutschein, wenn

  • Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind - das gilt übrigens auch für Selbständige. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten. 
  • Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt – bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 Euro sein. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Infos hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland haben.

Gefördert werden Seminare und Kurse,

  • die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen und keine hobby- oder freizeitorientierte Fortbildungen sind.
  • die öffentlich ausgeschrieben und keine betriebliche Weiterbildung sind.
  • die zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches noch nicht begonnen haben und innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Gutscheines beginnen.

Für Erwerbstätige mit einem höheren Einkommen kommt gegebenenfalls eine Förderung mit dem "Thüringer Weiterbildungsscheck" in Frage. 

Nähere Informationen dazu finden Sie  Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier

„Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.“

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